§§ 1 und 2 der Satzung des DRK-Kreisverbandes Berlin-Zentrum e.V. (gültig seit 18.07.2017)
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin-Zentrum e.V., nachfolgend Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. genannt, bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Kreisverbands Berlin-Zentrum e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond- Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(3) Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. ist die Gesamtheit seiner Mitglieder, Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der ehemaligen Verwaltungsbezirke Charlottenburg, Kreuzberg, Mitte, Tempelhof und Tiergarten von Berlin.
(4) Als Mitglied des Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V. nimmt der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbands Berlin-Zentrum e.V. und vertritt in Wort,, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes Berlin-Zentrum e.V. vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.
1) Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zwecke des Kreisverband es Berlin-Zentrum e.V. sind
(3) Diese Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
(4) Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Kreisverbandes Berlin-Zentrum e.V. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(6) Die Mitglieder des Kreisverbands Berlin-Zentrum e.V. erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(7) Freie Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit die Vorschriften des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung dies zulassen.
(8) Es darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Kreisverbands Berlin-Zentrum e.V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(9) Bei Auflösung oder Aufhebung des Kreisverbands Berlin-Zentrum e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
(10) Der Bundesverband Deutsches Rote Kreuz e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere: die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros, die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(11) Der Kreisverband Berlin-Zentrum e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.