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Die Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung

Ansprechpartner

Herr
Benjamin Weber


Herbartstraße 25
14057 Berlin

Tel: (030) 600 300 5100
E-Mail: kbl@drk-berlin-zentrum.de

Die Aufgaben werden ehrenamtlich durchgeführt. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre. Die Wahl erfolgt durch den Kreisausschuss[1] der Bereitschaften. Die Kreisbereitschaftsleitung Berlin-Zentrum ist für die Bereitschaften Mitte, Tiergarten, Tempelhof/Kreuzberg, Charlottenburg (I und II) sowie die Rettungshundestaffel zuständig.

Die Kreisbereitschaftsleitung koordiniert und gewährleistet die Arbeit der Bereitschaften, Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes im Kreisverband. Sie nimmt die sich aus der Dienstordnung des DRK-Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e. V. ergebenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Rotkreuz-Beauftragten des Kreisverbandes wahr.

Die Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung sind:

  • Planung von Gemeinschaften (Bereitschaften und andere Gruppen),
  • Koordination, Unterstützung und Organisation der sanitäts- und betreuungsdienstlichen Arbeit des Kreisverbandes und des DRK-Anteils am regionalen Katastrophenschutz,
  • Planung, Bildung von und Aufsicht über Arbeitsgruppen (AG) und Fachdienstgruppen (FG) und Einsetzen von Führungskräften,
  • Ernennung von Einheits-, Gruppen- und Truppführern von Einsatzeinheiten und Schnelleinsatzgruppen sowie von Beauftragten und Fachberatern,
  • Weisungs- und Disziplinarbefugnisse gegenüber den Bereitschaftsleitungen, Führungskräften, Leitern besonderer Gruppen, Fachberatern und Beauftragten auf Kreisverbandsebene,
  • Vertretung der Bereitschaften, AG und FG im Kreisausschuss[1],
  • Vertretung der Bereitschaften, AG und FG im Kreisgemeinschaftsausschuss[2],
  • Vertretung der Bereitschaften im Landesausschuss der Bereitschaften[4],
  • Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte,
  • Koordination von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung,
  • Planung und Unterstützung von Einsätzen bei Großveranstaltungen,
  • Festlegung und Leitung von Dienstbesprechungen und dem Kreisausschuss der Bereitschaften[3],
  • Mitwirkung bei Beschaffungen und Haushaltsplanungen,
  • Abwicklung der Dienstgeschäfte mit der Kreisgeschäftsstelle und dem Landesverband,
  • Verbindung zu anderen Kreisverbänden,
  • Kontakt zu anderen Hilfsorganisationen auf Kreisebene,
  • Mitarbeit in weiteren Ausschüssen,
  • Unterstützung der Kreisverbandsärztin in Teilbereichen ihrer Aufgaben,
  • Fachaufsicht und Verantwortung in allen medizinischen Fragen,
  • Koordination der ärztlichen Arbeit,
  • Verantwortung bei der Planung und Beschaffung von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung,
  • Durchführung von ärztlichen Fortbildungsthemen,
  • Ansprechpartner in übergeordneten medizinischen Fragen,
  • Durchführung von Helfertauglichkeitsuntersuchungen.

In allen medizinischen Belangen arbeitet die Kreisbereitschaftsleitung in gemeinsamer Abstimmung mit der Kreisverbandärztin. 

[1] Der Kreisausschuss hat folgende Aufgaben:

  •  Koordination der Zusammenarbeit innerhalb des Kreisverbandes
  • Erlass von Ordnungen unterhalb des Satzungsranges
  • Genehmigung des Haushaltsplanes des Kreisverbandes sowie von Nachträgen
  • Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung
  • Erarbeitung von Beschlussvorlagen für die Kreisversammlung
  • Bildung und Auflösung von Rotkreuz-Gemeinschaften und Arbeitskreisen
  • Einsetzung und Besetzung von Ausschüssen
  • Aufnahme von juristischen Personen als korporative Mitglieder
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern

[2] Der Kreisgemeinschaftsausschuss koordiniert und fördert die Zusammenarbeit aller ehrenamtlichen Dienste des Kreisverbandes. Er wählt den Vertreter der Gemeinschaften im Kreisvorstand.

[3] Dem Kreisausschuss der Bereitschaften gehören die Kreisbereitschaftsleitung und die Bereitschaftsleitungen des Kreisverbandes an. Die Bereitschaften werden durch die Bereitschaftsleitungen vertreten. Der Kreisausschuss der Bereitschaften berät über Angelegenheiten der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene, koordiniert ihre Arbeit und fasst die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Der Kreisausschuss der Bereitschaften wird durch den Kreisbereitschaftsleiter geleitet.

[4] Dem Landesausschuss der Bereitschaften gehören die Landesbereitschaftsleitung sowie je ein Vertreter der Kreisbereitschaftsleitungen und der Bereitschaftsleitungen der Zentralbereitschaften des Landesverbandes an. Die Bereitschaften der Kreisverbände werden durch den Vertreter der Kreisbereitschaftsleitung im Landesausschuss der Bereitschaften vertreten. Der Landesausschuss der Bereitschaften berät über Angelegenheiten der Bereitschaften auf Landesebene, koordiniert ihre Arbeit und fasst die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Der Landesausschuss der Bereitschaften wir durch den Landesbereitschaftsleiter geleitet. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch das Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen in Anlehnung an diesbezügliche Bestimmungen der Satzung festzulegen sind.